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Aufnahmekriterien

Den Kindergarten können Kinder aus dem Stadtgebiet Geisenfeld ab einem Alter von 3 Jahren besuchen.

 

Die Plätze werden nach den Aufnahmekriterien laut Satzung vergeben. Die Reihenfolge der Anmeldungen spielt dabei keine Rolle. Auszug aus der "Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Geisenfeld":

 

§4 Aufnahme  Abs. 5

Die Aufnahme in die Kindertagesstätten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter in der Gemeinde wohnenden KIndern nach folgender Dringlichkeitsstufe getroffen:

 

Kindergarten:

a)  Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind.

b)  Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden.

c)  Kinder des höheren Lebensalters.

 

Zum Nachweis der Dringlichkeitsstufen a - c sind auf Anforderung entsprechende Belege beizubringen.